Scheidung vom Spezialisten
Einfach, schnell und kostensparend
- ohne Besuch beim Anwalt
- sehr kurzes Verfahren
- Kostenvoranschlag sofort und gratis
- deutschlandweit möglich
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Durch Scheidung-vom-Spezialisten.de ersparen Sie sich nicht nur den Anwaltsbesuch. Wir halten das Scheidungsverfahren auch so preiswert und schlank, wie nur möglich. Wir überreden Sie nicht zu weiteren teuren Prozessen. Sie schicken uns einfach Ihren Scheidungsauftrag online, und bereits einen Tag später kann Ihre Scheidung bei Gericht sein. So einfach geht das.
Auch außergerichtlich werden wir für Sie tätig. Hier können bereits entscheidende Weichen professionell gestellt werden, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Nur Mindestgebühren
Sie zahlen bei einer Scheidung mit uns nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren für eine Scheidung. Sie benötigen ausnahmsweise nur einen Anwalt, was die Kosten bereits um 50 % senkt. Garantiert!
Wir kommen auf Sie zu -
Stellen Sie hier Ihre kostenlose Anfrage:
Deutschlandweit
Unser Angebot können Sie im ganzen Bundesgebiet unabhängig von Ihrem Wohnort nutzen. So sparen Sie sich zeitintensive Besuche beim Anwalt, denn die gesamte Scheidung kann online, per Telefon, Post oder Email abgewickelt werden. Falls Sie dennoch eine persönliche Beratung wünschen, ist das natürlich ebenfalls möglich. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Zeitsparend
Sie können alle notwendigen Unterlagen per Post oder eingescannt übermitteln; es werden dann kostengünstig alle Formalitäten für Sie erledigt. Sie können das Scheidungsformular gleich online ausfüllen.
Bei geringem Einkommen ggf. kostenfrei
Sofern Sie ganz bestimmte Einkommenshöhen nicht überschreiten, können Sie in den Genuss der sog. Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) kommen. Diese bewirkt, dass Sie auf die Kosten keine oder lediglich Teilzahlungen zu leisten haben.
Onlinescheidung
Eine Onlinescheidung oder Internetscheidung bezeichnet die eher umgangssprachliche Benennung für eine Scheidung im Sinne des deutschen Familienrechtes, bei der die Korrespondenz zwischen dem Mandanten (dem Antragsteller) und dem Rechtsanwalt (dem Auftragnehmer) online erledigt wird. Das persönliche Erscheinen in der Rechtsanwaltskanzlei ist dadurch überflüssig und spart somit viel Zeit, Geld und Nerven. Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und insbesondere in dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelte Scheidungsverfahren wird im Rahmen einer Onlinescheidung bei Scheidung vom Spezialisten angewendet. Das Ziel, also die kostengünstige und schnelle Scheidung wird so problemlos umgesetzt. Onlinescheidungen gibt es in Deutschland bereits seit Anfang der 1990er Jahre. Diese Art der Scheidung entstand im Zuge der vermehrten Nutzung des Internets auch im Bereich der deutschen Gerichte und der Rechtsanwaltschaft. Eine Onlinescheidung beginnt mit dem Ausfüllen des Scheidungsformulars auf dieser Homepage. Alle für das Scheidungsverfahren notwendigen Unterlagen, wie z.B. die Vollmacht oder die Heiratsurkunde, werden nach dem Absenden des Scheidungsformulars per E-mail, Fax oder per Post ausgetauscht. Nachfragen werden nach Sichtung der Unterlagen dann i.d.R. von Rechtsanwalt Matthias Rehmet per E-mail oder telefonisch geklärt. Sie sparen dadurch, wie bereits oben erwähnt, viel Zeit und Geld. Am Ende steht der Scheidungstermin beim Familiengericht, so wie bei allen anderen Scheidungsverfahren auch. Üblicherweise wird bei einer Onlinescheidung nur ein Anwalt benötigt. Hier nutzt man geschickt eine Lücke in der Zivilprozessordnung, die pro Ehepartner eigentlich jeweils einen eigenen Anwalt vorsieht. Da bei einer Onlinescheidung jedoch nur ein Rechtsanwalt den Antrag auf Scheidung der Ehe stellen muss, und die andere Seite lediglich zustimmen muss, ohne einen eigenen Antrag vor dem Familiengericht zu stellen, spart man sich das Geld für den zweiten Anwalt. Sie können also die Vorteile der Onlinescheidung nutzen, wenn Sie sich über die Scheidung bereits mit Ihrem Ehepartner geeinigt haben.



