Scheidungskostenrechner
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- kostenlose Scheidung bei geringen Einkünften
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Kosten Onlinescheidung
Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach den Nettoeinkommen der Eheleute. Dies ist durch das Gerichtskostengesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz so vorgeschrieben. Als Faustformel gilt: Je niedriger das gemeinsame Nettoeinkommen ist, desto geringen fallen auch die Kosten für das Scheidungsverfahren aus. Es kommt bei der Eingabe in den Scheidungskostenrechner nicht darauf an, dass Sie die Einkommen auf den Cent genau angeben, vielmehr sollte die ungefähre Höhe stimmen. Grob gerechnet betragen die Kosten für eine Scheidung etwa ein halbes Monatseinkommen (Einkommen der Eheleute zusammengerechnet). Wenn die Einkommen gering sind, kommt gegebenenfalls die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Betracht. In einigen Fällen ist die Scheidung dann vollkommen kostenlos. Sofern Sie Unterhalt für Kinder aufbringen müssen, senkt das wieder die Kosten der Scheidung. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder aus früheren Beziehungen stammen. Bei einer Scheidung über diese Homepage wird immer die für Sie günstigste Berechnungsmethode zu Grunde gelegt. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber verbindlich, die Kosten so gering als möglich zu halten.


